Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t
Mit der Klasse B darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Klasse BF 17
Kraftwagen bis 3,5 (Anhänger wie bei Klasse B)
Weitere Info
Die Ausbildung kannst Du mit 16 ½ Jahren beginnen
Weitere Information gibt es auf unserer Detailseite zum BF 17.
Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 darfst Du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit DeinemFahrzeug ziehen.
Klasse Mofa
- Maximale Geschwindigkeit 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- einsitzig
Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Motorrad
- Maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Klasse A1
Leichtkrafträder, Motorräder
- bis 125 ccm Hubraum
- Nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Klasse A begrenzt
Mittelschwere Krafträder
- bis 25 kW Motorleistung
- mit einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Klasse A direkt
Schwere Krafträder
- über 25 kW Motorleistung oder
- einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW